Re: Anerkennungsklage


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Abgeschickt von DR am 14 Juni, 2008 um 15:27:32:

Antwort auf: Anerkennungsklage von Biggi am 12 Juni, 2008 um 08:00:00:

: Im Rahmen meiner Scheidung ist der Übererlös aus dem Teilungsversteigerungverfahren dem Gläubiger über eine Anerkenntnisklage, weil ich mich nicht über einen Anwalt verteidigen konnte, zugesprochen worden.

: Ist diese Art von Klage überhaupt im Teilungsversteigerungsverfahren, da es ja um eine Familiensache geht, zulässig?


Hallo,
soweit Ihrer Schilderung zu entnehmen ist, wurde der Übererlös von dem Vollstreckungsericht hinterlegt, weil es keine Einigung unter den bisherigen Miteigentümern hinsichtlich der Verteilung gegeben hat. Das Vollstreckungsgericht hat damit seine Aufgaben erfüllt. Für weitere Auseinandersetzungen wäre dann das Zivilgericht zuständig. Der Klage eines Gläubigers wegen seiner Forderungen dürften keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.




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