Abgeschickt von Susanne am 14 Juni, 2008 um 21:06:35
Halli Hallo,
ich war auf der Suche nach Rechtsprechung zu meinem Fall und habe glücklicherweise Ihre Seite entdeckt.
Mein Fall: Auto steht seit 3 Wochen vor der eigenen Haustür geparkt. In dem Auto ist ein Verkaufsschild mit Preis und Telefonnummer angebracht. Das Auto ist betriebsbereit und zugelassen. Der Nocheigentümer fährt jedoch bereits ein neues Auto und hat das alte nicht mehr in Gebrauch.
Frage: Ist eine Beseitigungsverfügung hinsichtlich des Autos in diesem Fall rechtmäßig???
Ich habe mir das Urteil OVG xy auf Ihrer Seite durchgelesen und finde, dass es sich im obigen Fall um "Parken" handelt.
Geben Sie doch bitte mal nen Tip ab, was meinen Sie?
Susanne