Abgeschickt von DR am 16 Juni, 2008 um 10:47:09:
Antwort auf: § 12 StVO & Parken von Susanne am 14 Juni, 2008 um 21:06:35:
: Halli Hallo,
: ich war auf der Suche nach Rechtsprechung zu meinem Fall und habe glücklicherweise Ihre Seite entdeckt.
: Mein Fall: Auto steht seit 3 Wochen vor der eigenen Haustür geparkt. In dem Auto ist ein Verkaufsschild mit Preis und Telefonnummer angebracht. Das Auto ist betriebsbereit und zugelassen. Der Nocheigentümer fährt jedoch bereits ein neues Auto und hat das alte nicht mehr in Gebrauch.
: Frage: Ist eine Beseitigungsverfügung hinsichtlich des Autos in diesem Fall rechtmäßig???
: Ich habe mir das Urteil OVG xy auf Ihrer Seite durchgelesen und finde, dass es sich im obigen Fall um "Parken" handelt.
: Geben Sie doch bitte mal nen Tip ab, was meinen Sie?
: Susanne
Hallo,
ist das Auto auf der Straße´"vor der Haustür" geparkt und der dem Urteil des OVG Münster zu Grunde liegende Sachverhalt ähnlich, wäre eine Beseitigung sicherlich rechtswidrig, wenn die Parkzeit auf einem Platz von 3 Wochen nicht als zu lang angesehen würde. Das Urteil führt nämlich einen solchen Fall neben noch anderen an (z.B. Parken von der Arbeitsstelle oder Wohnung weit entfernt, verschmutzte Scheibe, die zur Sichtbehinderung führt), die eine andere Sichtweise erlauben könnten.
Hier eine Zusammenfassung des Urteils:
http://www.123recht.net/article.asp?a=481