Abgeschickt von Tia am 19 Juni, 2008 um 20:20:21:
Wer hat einen Rückerstattungsanspruch gegenüber Zwangsverwalter? Der Mieter oder der neue Wohnungseigentümer als Vermieter? Der Zwangsverwalter hat die Mieten weiterhin bekommen, trotz der Zwangsversteigerung und Eigentümerwechsel.