Rückerstattungsanspruch


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Abgeschickt von Tia am 19 Juni, 2008 um 20:20:21:

Wer hat einen Rückerstattungsanspruch gegenüber Zwangsverwalter? Der Mieter oder der neue Wohnungseigentümer als Vermieter? Der Zwangsverwalter hat die Mieten weiterhin bekommen, trotz der Zwangsversteigerung und Eigentümerwechsel.




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