Abgeschickt von DR am 20 Juni, 2008 um 18:21:26:
Antwort auf: Räumungsklage von Peter Wagner am 20 Juni, 2008 um 11:01:53:
: Hallo
: Bin Vorsitzender in einer Kleingartenanlage.Wir haben eine Räumungsklage gegen einen Pächter gestartet.Der Termin zur Güte ist gescheitert.Jetzt hat ein Richter ein Urteil gefällt indem wir verloren haben.Da im Urteil keine Rechtsmittelbelehrung war,frage ich hier ob man dagegen Einspruch einlegen kann.
: MfG
: P.W.
Hallo,
handelt es sich um ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts, ist dagegen die Berufung binnen eines Monats zulässig, wenn der Streitwert mehr als 600 € beträgt oder die Berufung von diesem Gericht im Urteil zugelassen worden ist (§ 511 der Zivilprozeßordnung).