Re: anwalt beauftragt, der nimmt das geld und nun funkstille?!


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Abgeschickt von DR am 24 Juni, 2008 um 16:17:25:

Antwort auf: Re: anwalt beauftragt, der nimmt das geld und nun funkstille?! von leserin am 24 Juni, 2008 um 12:16:28:

: danke dr! :)

: ich habe jetzt doch noch eine antwort bekommen.. er hat seine prinzipien und wird nicht für mich tätig (das geld dafür nimt er für seine "rechtsberatung")... "Es ist daher unsinnig, ein Schreiben für Sie aufzusetzen, dessen Inhalt gegen meine Rechtsansicht lauten müsste."
: ich fühl mich total abgezockt (zumal ich noch immer überzeugt bin im recht zu sein..aber zwingen kann ich ihn ja auch nicht ;))

: es geht um eine gewährleistung bei weiterverkauf (und abtretungserklärung) ..der anwalt meint bei einem fabrikneuen artikel an der artikelbeschreibung (nur die kopierten daten vom händler) zu sehen dass dort nur die garantie greift, die mir nicht zusteht ... sagt mir aber nicht warum.

: ich verstehs nicht ..

Verehrte Leserin,
diese Geschichte vom Mai hat also noch keinen erfolgreichen Abschluß gefunden. Wenn ich das richtig sehe, hat der Händler Ihre Abtretung der Ihnen zustehenden Gewährleistungarechte an Ihren Käufer nicht akzeptiert und damit die Mängelhaftung abgelehnt, denn sonst würden doch keine Probleme mehr bestehen. Lesen Sie doch noch einmal die Stellungnahme eines Anwalts zu einem ähnlichen Fall im folgenden Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gew%C3%A4hrleistung---wer-hat-Anspruch__f27073.html
Daraaus ist zu entnehmen, daß einer solchen Abtretung doch nichts im Wege stehen würde.
Das Einverständnis Ihres Händlers könnte im Falle der Weigerung nur auf gerichtlichem Wege erzwungen werden, wenn keine rechtlichen Gründe dem entgegenstünden. Die Stellungnahme des Anwalts (Link) spricht jedenfalls nicht dagegen.
Wenn nur eine Garantie übrig bleibt, würde diese Ihrem Käufer zustehen; aber die Herstellergarantie ist eine freiwillige Sache.
Ich fürchte, ohne gerichtliche Inanspruchnahme dürfte diese Angelegenheit nicht geklärt werden können.




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