Abgeschickt von DR am 25 Juni, 2008 um 12:43:12:
Antwort auf: lieber DR...vielen dank für ihre mühe und den link :) von leserin am 25 Juni, 2008 um 11:11:43:
: ja, die geschichte vom mai ist noch immer nicht beendet. :( der händler IGNORIERT die abtretung ..schickt stattdessen lieber das ersatzteil im kreis -> schickt es dem erstkäufer und lässt es ein paar tage später wieder abholen..und dann nach ein paar wochen das gleiche spiel noch mal...nun liegt es wohl grad wieder beim erstkäufer *wasimmererdamitbezweckt* :(
: SEINE drohnung mitdem anwalt hat er bis heute nicht wahr gemacht:(
: in ihrem link war der artikel sogar schon ein paar monate alt als er gekauft wurde bzw kaputt ging ..meiner war vom abschluss des kaufvertrages bis zum weiterverkauf (inkl auslandsüberweisung & -versand) keine 14 tage alt und eben noch ungebraucht (nur ausgepacktund getestet)
: die gerichtliche (bzw anwaltliche)klärung habe ich ja gesucht... nur bekomme ich sie eben nicht (und diekosten für den anwaltüberstiegen die portokosten schon bei weitem :))
: ich verstehe die aussage des anwaltes einfach nicht und er ist nicht bereit mir zu erklären wie er zudiesem schluss kommt.
: "Abgesehen davon wären Gewährleistungsanspprüche hen nur dann gegeben, wenn es sich um einen Mangel handelt, der schon bei Übergabe der Sache an die Erstkäufer vorhanden gewesen ist. Das erscheint angesichts der Artikelbeschreibung wenig wahrscheinlich, so dass wir es hier mit einem später erst aufgetretenen Mangel zu tun haben, der nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beurteilen ist, sondern unter dem Gesichtspunkt der Garantie. "
: die artikelbeschreibung ist lediglich eine kopie der daten des herstelles plus die aussage dass der wagen bereits 14tage alt ist (am 5. gekauft ..2tage später gezahlt...ca 1woche später bekommen ...ausgepackt, getestet.. verkauft am 18. = eigentlich nur 13tage, die die garantie schon lief)..als zustand wurde "fabrikneu" gewählt.
: da der erstkäuer den artikel nicht genutzt hat konnte er den defekt ja auch nicht feststellen.. ich weiss nicht ob ich so auf dem schlauch stehe.. ich versteh den anwalt wirklich nicht. :(
: ich hatte auch noch nie mit einem zu tun, der seine prinzipien hat nur fälle zu vertreten, die seiner rechtsauffassung entsprechen.. ist das normal?..dann hätte jadiejeweilige "gegenseite" nie einen rechtsbeistand?! :)
Verehrte Leserin,
Sie täuschen sich leider, wenn Sie annehmen, daß in Ihrem Falle nur eine Garantie in Frage kommen kann. Soweit ich aus Ihrer Schilderung des Sachverhalts entnehmen kann, handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf; d.h. Sie haben als Verbraucher von einem gewerblichen Händler einen zum Verbrauch bestimmten Artikel erworben. Der Händler gilt als Unternehmer, wenn er planmäßig und wiederholt Waren z.B. über Ebay zum Kauf anbietet. Tritt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe an den Verbraucher ein Mangel auf, dann braucht dieser nicht nachzuweisen, daß der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Dies ist doch bei Ihnen der Fall. Der Händler haftet also für den Mangel, der faktisch schon bestanden hat, als Ihnen die Ware übergeben worden ist. Durch die Abtretung, falls diese rechtlich wirksam wäre, hätte dann Ihr Käufer gegenüber Ihrem Händler den an ihn abgetretenen Gewährleistungsanspruch.
Vielleicht wäre es Ihrem Käufer möglich, sich mit dem Hersteller wegen einer möglichen Garantie in Verbindung zu setzen, um einen Rechtsstreit mit dem doch offenbar sturen Händler aus dem Wege zu gehen.