Re: Rückerstattungsanspruch


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Abgeschickt von DR am 25 Juni, 2008 um 17:46:39:

Antwort auf: Rückerstattungsanspruch von Tia am 19 Juni, 2008 um 20:20:21:

: Wer hat einen Rückerstattungsanspruch gegenüber Zwangsverwalter? Der Mieter oder der neue Wohnungseigentümer als Vermieter? Der Zwangsverwalter hat die Mieten weiterhin bekommen, trotz der Zwangsversteigerung und Eigentümerwechsel.

Hallo,
der neue Wohnungseigentümer ist durch den Zuschlag in das Mietverhältnis des Schuldners (bisherigen Wohnungseigentümers) mit dem Mieter eingetreten, so daß der Anspruch des neuen Wohnungseigentümers auf Auszahlung der vom ZwVerw vereinnahmten Miete begründet wäre.
Ist die Zwangserwaltung nicht erst nach Eröffnung des Zwansversteigerungsverfahren aufgehoben worden?



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