Abgeschickt von SR am 26 Juni, 2008 um 10:40:16:
Verzug bei Mahnung, oder 30 Tagen, wenn kein Termin bestimmt ist oder nach festgelegtem Termin.
Wie sind aber folgende Fälle? Wann ist man hier in Verzug?
a) Rechnungserhalt: 30.6. zahlbar innerhalb von 10 Tagen (kein weiterer Termin genannt)
b) Rechnungserhalt: 30.6. zahlbar innerhalb von 14 Tagen, danach geraten Sie in Verzug
zu a) nach 10 Tagen, d. h. am 11. Tag in Verzug oder erst nach 30 Tagen
zu b) nach 14 Tagen, d. h. ab 15. Tag in Verzug ohne 30 Tage Regelung???