Gewährleistung (Mängelhaftung) nach Weiterverkauf


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Abgeschickt von DR am 26 Juni, 2008 um 11:37:33:

Antwort auf: Re: lieber DR...vielen dank für ihre mühe und den link :) von leserin am 26 Juni, 2008 um 09:57:09:

: das obige zitat mit der garantie stammt vom anwalt (es ist seine begründung weshalb er nicht tätig werden möchte) und wird ja von mir/uns angezweifelt ...da wir eben auch die meinung vertreten, dass die gewährleistung greifen müsste. :(

: der hersteller "möchte" nicht in garantieleistung gehen, wegen des weiterverkaufs ..beruft sich dabei auf seine agb, die nirgens einsehbar sind.

: ich denke um einen rechtsstreit wird man nicht umher kommen... langsam gehts ja nur noch ums prinzip ;)

Verehrte Leserin,
nach meiner Erkenntnis wird die entscheidende Frage für den Erfolg einer Klage sein, ob der Händler zur Gewährleistung (Mängelhaftung) gegenüber Ihrem Käufer nach der Abtretung dieses Rechts verpflichtet ist. Dies wäre dann der Fall, wenn dieser Abtretung keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Meine Empfehlung: Ratsuche bei einem kompetenten, auf das Kaufrecht spezialisierten, Anwalt. Viel Erfolg.




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