Re: Rückerstattungsanspruch


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Abgeschickt von Tia am 28 Juni, 2008 um 00:46:18:

Antwort auf: Re: Rückerstattungsanspruch von DR am 25 Juni, 2008 um 17:46:39:


: Hallo,
: der neue Wohnungseigentümer ist durch den Zuschlag in das Mietverhältnis des Schuldners (bisherigen Wohnungseigentümers) mit dem Mieter eingetreten, so daß der Anspruch des neuen Wohnungseigentümers auf Auszahlung der vom ZwVerw vereinnahmten Miete begründet wäre.
: Ist die Zwangserwaltung nicht erst nach Eröffnung des Zwansversteigerungsverfahren aufgehoben worden?

Die Zwangsverwaltung wurde vor dem Zwangsversteigerungstermin aufgehoben. Somit war der Zwangsverwalter nicht berechtigt die weiteren Mieten anzunehmen. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?




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