Abgeschickt von Benny am 28 Juni, 2008 um 22:23:50:
Antwort auf: Wann Zahlungsverzug? von SR am 26 Juni, 2008 um 10:40:16:
Zu a) am 11. Tag,
zu b) am 15. Tag.
Man gerät IMMER in Verzug, sobald die Zahlungsfrist-ob mit genauem Datum oder innerhalb von Zeit X - überschritten wurde. es sei denn, es ist zusätzlich anderes vereinbart/geregelt (Vertragsfreiheit).
: Verzug bei Mahnung, oder 30 Tagen, wenn kein Termin bestimmt ist oder nach festgelegtem Termin.
: Wie sind aber folgende Fälle? Wann ist man hier in Verzug?
: a) Rechnungserhalt: 30.6. zahlbar innerhalb von 10 Tagen (kein weiterer Termin genannt)
: b) Rechnungserhalt: 30.6. zahlbar innerhalb von 14 Tagen, danach geraten Sie in Verzug
: zu a) nach 10 Tagen, d. h. am 11. Tag in Verzug oder erst nach 30 Tagen
: zu b) nach 14 Tagen, d. h. ab 15. Tag in Verzug ohne 30 Tage Regelung???