Re: Wann Zahlungsverzug?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]

Abgeschickt von Benny am 28 Juni, 2008 um 22:23:50:

Antwort auf: Wann Zahlungsverzug? von SR am 26 Juni, 2008 um 10:40:16:

Zu a) am 11. Tag,
zu b) am 15. Tag.
Man gerät IMMER in Verzug, sobald die Zahlungsfrist-ob mit genauem Datum oder innerhalb von Zeit X - überschritten wurde. es sei denn, es ist zusätzlich anderes vereinbart/geregelt (Vertragsfreiheit).


: Verzug bei Mahnung, oder 30 Tagen, wenn kein Termin bestimmt ist oder nach festgelegtem Termin.

: Wie sind aber folgende Fälle? Wann ist man hier in Verzug?

: a) Rechnungserhalt: 30.6. zahlbar innerhalb von 10 Tagen (kein weiterer Termin genannt)

: b) Rechnungserhalt: 30.6. zahlbar innerhalb von 14 Tagen, danach geraten Sie in Verzug

: zu a) nach 10 Tagen, d. h. am 11. Tag in Verzug oder erst nach 30 Tagen

: zu b) nach 14 Tagen, d. h. ab 15. Tag in Verzug ohne 30 Tage Regelung???





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]