Abgeschickt von Daniel Deden am 02 Juli, 2008 um 23:12:03
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zum Widerrufsrecht für Wertpapieraufträge:
Gem. §126 hat ein Privatkunde ein Widerrufsrecht z.B. für den Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen. Wenn ich als Kunde Anteile erworben habe, diese zum Beispiel aufgrund eines dringenden kurzfristigen Geldbedarfs wieder verkaufe und anschliessend den Kauf fristgerecht widerrufe, wie müsste sich die Bank verhalten? Oder müsste ich erst den Verkauf wiederrufen und annschliessend den Kauf bei Begelichung des bereits verfügten Verkaufserlöses?