Re: Gerichtliche Mahnbescheid


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Abgeschickt von DR am 05 Juli, 2008 um 12:22:43:

Antwort auf: Gerichtliche Mahnbescheid von R.D.K. am 04 Juli, 2008 um 23:46:52:

: Ich lebe in ein andere Stadt getrent von meine Frau. Ein Gläubiger veranlässt ein gerichtliche Mahnbescheid. Dieses ist an mich und meine Frau, sowie an die Adresse meine Frau adressiert. Ist die die Mahnbescheid korrekt zugestellt worden oder muß sie an jede einzelne Schuldner und deren Adresse gestellt werden? Danke in Voraus. MfG, R.D.K.

Hallo,
allgemein gilt, daß bei getrennt lebenden Eheleuten
auch die Zustellung getrennt zu erfolgen hat. Ob eine Heilung dieser Zustellung möglich ist und damit wirksam wird, kann hier nicht verbindlich beantwortet werden. Es fehlt auch an den notwendigen Angaben. An wen und wie ist die Zustellung erfolgt? Durch Übergabe (vermutlich an Ihre Ehefrau) mit einer weiteren Ausfertigung des Mahnbescheides für Sie, durch die folgenden Ersatzzustellungwn an eine andere Person in der Wohnung, durch Hinterlassung des Schriftstücks im Briefkasten, Niederlegung auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts oder bei einer anderen Stelle (Post).



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