Re: Gerichtliche Mahnbescheid


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Abgeschickt von R.D.K. am 06 Juli, 2008 um 14:01:46

Antwort auf: Re: Gerichtliche Mahnbescheid von DR am 05 Juli, 2008 um 12:22:43:

Meine Befurchtung ist nur so: Die Gläubiger benutzen als Anschreiben "An Herr R.D.K. und Frau M.K.". Sie haben bis Heute meine neue Adresse nicht registriert. Da meine Frau arbeitet wird der Mahnung wahrscheinlich nur in den Briefkasten geworfen werden. Meine Frau meint sie ist nicht verpflichtet mir zu benachrichtigen. Da könnte die 14 tägige Frist zu reagieren mir pflöten gehen. Deswegen wollte ich nur wissen, wenn der Gläubiger meine Adresse hat, muß er auch persönlich an mich an meine neue Adresse mahnen lassen, sonst ist es nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, oder? Danke in Voraus. MfG R.D.K.



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