Zustellung an getrennt lebende Eheleute


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]

Abgeschickt von DR am 06 Juli, 2008 um 15:11:10:

Antwort auf: Re: Gerichtliche Mahnbescheid von R.D.K. am 06 Juli, 2008 um 14:01:46:

: Meine Befurchtung ist nur so: Die Gläubiger benutzen als Anschreiben "An Herr R.D.K. und Frau M.K.". Sie haben bis Heute meine neue Adresse nicht registriert. Da meine Frau arbeitet wird der Mahnung wahrscheinlich nur in den Briefkasten geworfen werden. Meine Frau meint sie ist nicht verpflichtet mir zu benachrichtigen. Da könnte die 14 tägige Frist zu reagieren mir pflöten gehen. Deswegen wollte ich nur wissen, wenn der Gläubiger meine Adresse hat, muß er auch persönlich an mich an meine neue Adresse mahnen lassen, sonst ist es nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, oder? Danke in Voraus. MfG R.D.K.

Hallo,
ist dem Gläubiger Ihre neue Wohnanschrift bekannt, so hat er sie auch zu berücksichtigen, wenn er einen Mahnbescheid beim Gericht beantragt, so daß die Zustellung auch unter dieser Anschrift erfolgen würde. Ich darf Sie
auf ein Urteil aufmerksam machen, wie es auch anders sein könnte; unter dem folgenden Link zu lesen:
http://www.ra-kotz.de/zustellung.htm
Ob ein Zustellungsmangel besteht und dieser geheilt werden könnte, wenn die Zustellung an die Eheleute unter der gemeinsamen Anschrift durch direkte Übergabe an Ihre Ehefrau mit einer Ausfertigungen für Sie erfolgen würde, ist verbindlich nicht zu bantworten (Laienforum). Ihre Ehefrau könnte Ihnen theoretisch dann den Mahnbescheid zukommen lassen, und Sie hätten die Möglichkeit, noch Widersruch dagegen einzulegen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]