Abgeschickt von DR am 07 Juli, 2008 um 11:00:45:
Antwort auf: Kindesunterhalt von Petra am 07 Juli, 2008 um 07:34:32:
: Hallihallo, kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus? Kann man den Kindesunterhalt einfach kürzen und wenn ja um wieviel wenn das unterhaltsberechtigte 16-jährige Kind 480 Euro Ausbildungsvergütung bekommt? Der Unterhalt beträgt 377,-- Euro.
: Danke für jede Antwort!
Hallo,
eine eigenmächtige Kürzung ist nicht möglich; deshalb ist der Versuch sinnvoll, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Führt sie nicht zum Erfolg, kann nur eine Abänderungsklage in Frage kommen. Von der anzurechnenden Ausbildungshilfe wäre ein bestimmter Betrag als ausbildungsbedingten
Mehraufwand abzuziehen.