Abgeschickt von DR am 07 Juli, 2008 um 15:46:09:
Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Petra am 07 Juli, 2008 um 12:11:49:
: : eine eigenmächtige Kürzung ist nicht möglich; deshalb ist der Versuch sinnvoll, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Führt sie nicht zum Erfolg, kann nur eine Abänderungsklage in Frage kommen. Von der anzurechnenden Ausbildungshilfe wäre ein bestimmter Betrag als ausbildungsbedingten
: : Mehraufwand abzuziehen.
: Einvernehmlich geht garnicht. Die Mutter ist total durchgeknallt und boykottiert auch schon seit Jahren das Besuchsrecht. Und einfach kürzen und sehen was passiert?
Hallo,
davon würde ich abraten, weil die Berechtigung fehlt, die Unterhaltshöhe selbst festzusetzen.
Wozu das führt ist nicht vorauszusagen. Die Mutter sollte gebeten werden in die Abänderung einzuwilligen unter Hinweis darauf, daß sie sonst im Weigerungsfalle mit einer Unterhaltsabänderungsklage rechnen müsse.