Abgeschickt von Danny am 09 Juli, 2008 um 20:44:40
Kann ein Arbeitgeber einfach anordnen, dass der Arbeitnehmer für die Bearbeitung von eingehenden Anhörungen für Verwarnungs- bzw. Bußgeldbescheiden in der Firma jeweils eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,- € zahlen muss? Gibt es da eine Rechtsgrundlage oder Entscheidung dazu?