Abgeschickt von Abgemahnter am 12 Juli, 2008 um 20:51:00:
Ich wurde in einem einem Wettbewerbsfall abgemahnt und habe die Unterlassenserklärung über einen Rechtsanwalt abgegeben – wenngleich modifiziert (völlig überhöhte Gebühren nicht anerkannt), aber in der Sache habe ich es anerkannt.
Jetzt erhalte ich trotzdem eine Einstweilige Verfügung, in der die Gegenseite nichtmal meinen Rechtsanwalt erwähnt. Die tun einfach so, als hätten sie meine Unterlassensverfügung nie erhalten.
Was sollte ich tun?
Meinen Anwalt erreiche ich natürlich nicht am SA...