Abgeschickt von Manuela am 13 Juli, 2008 um 13:16:32
Hallo, ich führe eine Klage auf Mindestunterhalt für mein 2 Jähriges Kind. Ich habe im Moment einen statischen Titel (177€). Der KV verweigerte zunächst Auskunft. Über die Auskunftsklage erfuhren wir, dass er sich selbständig gemacht hat und die Firma nach seinen Angaben die nächsten 3 Jahre keinen Gewinn macht, er demnach keinen Mindestunterhalt zahlen kann. Die Richterin bewilligte mir dennoch PKH nach der ersten Anhörung. Nun schreibt der KV an das Gericht, er erkennt den dynamischen Unterhalt an, er hätte sich aber mit meinem Rechtsanwalt geeinigt auf eine Mangelfallberechnung. Die Richterin hat nun 2 Schreiben übersandt, eins an den KV, dass sie davon ausgeht, dass er meine Forderung vollumfänglich anerkennt und sie ein Anerkennungsurteil erlassen wird. Und eins an mich, ich solle mich bis 14.07. äußern, "soweit sich die Prozessparteien anderweitig vereinbart haben". Von einer Einigung weiß ich nichts und dass möchte ich außergerichtlich nicht. Mein Anwalt ist im Urlaub. Was ist, wenn die Frist morgen abläuft und ich der Richterin bis dahin nicht mitgeteilt habe, was nun ist? Ich möchte, dass meine Klage bestehen bleibt. Muss ich das jetzt extra nochmal erklären?
Mfg Manuela