Werkvertrag: Kündigung durch Unternehmer


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Abgeschickt von Tschulz am 17 Juli, 2008 um 11:50:29

Habe zu Ausbildungszwecken folgenden Fall:

B will seine Windmühle reparieren lassen und lässt sich hierzu zwei Angebote von U machen. Erstes Angebot über Trägerbalken der Windrose (das kleine Windrad)vom 19.09.06. Das zweite beinhaltet die Reparatur von beschädigten Flügelleisten (beinhaltet Segelleisten und Traghölzer der Segelleisten). Bzgl des ersten Angebotes stellt sich heraus, dass wohl ein Bauantrag gestellt werden müsste und sich die Kosten ändern werden, was von B auch akzepiert wird. Da dauert natürlich alles und in der Zwischenzeit erfolgen die Arbeiten aufgrund des zweiten Angebotes. Diese werden letztlich nicht fertiggestellt, da nach Aussagen des U die Auflagen für die Leisten an den Windradflügeln morsch gewesen seien, so dass die Leisten nicht dauerhaft befestigt werden konnten (aber war das nicht auch mit im Angebot inbegriffen???). Der B teilt dem U dann im Juli 2007 mit, dass er den zweiten Auftrag nicht bezahlen werde.Die tats. Kosten seien zu hoch und eine Abnahme sei nicht erfolgt und ausserdem sei das Werk ja nicht fertig...Und er schreibt dem U weiter, dass er bezgl. des ersten Auftrages keine weitere Kostenerhöhung akzeptieren werde. Der U daraufhin mächtig sauer: Kündigung des ersten Auftrages. Will aber die bis dahin angefallenen eigenen und fremden (Architekt und Statiker)Kosten als Schadenersatz haben. Und nun meine Frage: Hat der U ein solches Kündigungsrecht? Insbes. wenn er dies damit begründet, dass wohl auch zukünftige Leistungen nicht bezahlt werden würden...

Danke fürs Durchlesen... und ein, zwei fruchtbare Anregungen würden mich auch sehr freuen




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