Abgeschickt von Werneke Hartmut am 24 Juli, 2008 um 09:13:50
Hallo!
Meine Schwiegermutter wurde im Krankenhaus erfolgreich behandelt,am Tag der Entlassung stürtzte sie,so dass sich der Krankenhausaufenthalt um 2 Wochen verzögerte um die Sturtsfolgen zu beheben.Der Sturtz ereignete sich weil meine Schwiegermutter ein steifes Bein hat und keine Behindertentoilette vorhanden war.
Frage: Muss für diesen zusätzlichen Krankenhausaufenthalt von ihr die tägliche Zuzahlungsgebühr von 10.00 Euro bezahlt wernen?