Abgeschickt von Leser am 26 Juli, 2008 um 10:05:38:
Antwort auf: Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt von Werneke Hartmut am 24 Juli, 2008 um 09:13:50:
Simple Frage, umfangreiche Bedingungen:
Grundsätzlich besteht 28 Tage im Jahr die Zuzahlungspflicht.
Aber nur bis 2 % des jährlichen Einkommens, 1% bei chronisch Kranken, einschl. der Zuzahlungen z.B. für Medikamente, Praxisgebühr.
Fall die Klinik den Unfall zu vertreten hat, kann eventuell Schadenersatz gefordert werden, einschl. Schmerzensgeld usw., dann wäre die Zuzahlung ebenfalls ein Schaden.