Abgeschickt von franz am 30 Juli, 2008 um 01:55:16
hier der Sachverhalt:
Ein Vater, wohnhaft in Deutschland hat ein uneheliches Kind, 8J, welches in der Schweiz bei seiner Mutter lebt. Die Eltern sind Deutsche und leben getrennt. Für dieses Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit gibt es seit seiner Geburt eine zivilrechtliche Unterhaltsvereinbarung gemäss Schweizer Recht. Die Mutter möchte nun die Unterhaltsvereinbarung ändern, weil der Vater nach einem Jobwechsel mehr verdient.
Hier meine Fragen:
Gilt hier deutsches oder schweizerisches Unterhaltsrecht? (beachte insbesondere EGBGB Art. 18 Satz 5,7 und die entsprechende Vorbehaltsregelung im Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen)
Kann der Vater die Unterhaltshöhe gemäß deutschem Recht wirksam regeln lassen oder muss er die Aenderung nach schweizer Recht hinnehmen und ggf. mit der Vollstreckung schweizerischer Unterhaltstitel rechnen?
(noch ein Hinweis: Der schweizer Kindesunterhalt ist signifikant höher)
Kann dazu jemand eine Antwort geben. Ich bin am Ende mit meinem Latein.
Viele Grüsse,
Franz