Abgeschickt von RL am 30 Juli, 2008 um 23:30:23
Ich ziehe in Erwägung, das Vorgehen meines Fitnessstudios auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Elixia hat mir nach einem schweren Bandscheibenvorfall, der operativ behandelt werden musste, eine außerordentliche Kündigung verwehrt und mir letztlich im Zuge fortwährender Korrespondenz noch nicht einmal rückwirkend eine beitragsfreie Ruhezeit eingeräumt.
Für diejenigen die es interessiert, weil sie unter Umständen ähnliche Erfahrungen gemacht und bestenfalls gute Tipps haben, mein letztes Schreiben, das meinen Fall im Detail nachzeichnet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Forderungen (Mitgliedschaftsbeiträge für Mai und Juni) am 23. Juli 2008
beglichen. Allerdings teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich mir vorbehalte, Ihr Handeln in
meiner Angelegenheit auf seine Rechtsmäßigkeit prüfen zu lassen.
Fassen wir zusammen:
Mit meinem Schreiben vom 15.04.2008 kündige ich meinen Vertrag fristgemäß zum
regulären Laufzeitende 30.06. und bitte Sie, mich wegen (in Heilverordnung attestierter)
Lumbago mit Nervenwurzelreizerscheinungen und Gelenkfunktionsstörungen bzw. –
blockierungen außerordentlich bereits zum 30.04. aus dem Vertragsverhältnis zu
entlassen.
Seit 15.04.2008 befinden wir uns in Korrespondenz.
Mit meinem Schreiben vom 26.04. bitte ich Sie erneut, meine Kündigung außerordentlich
zum 30.04. zu akzeptieren. Inzwischen ist bei mir ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert
worden. Sie erhalten ein Sportattest.
Mit meinem Schreiben vom 13.05. informiere ich Sie, dass ich mich bis 10.05. in
stationärer Behandlung befand, weil mein Bandscheibenvorfall schließlich operiert
werden musste. Sie erhalten den Arztbericht aus dem Vivantes Klinikum Neukölln und die
Ankündigung meiner dreiwöchigen ganztägigen ambulanten Anschlussheilbehandlung im
Auguste-Viktoria-Klinikum ab 16.05. Ich bitte wieder um Akzeptanz meiner
außerordentlichen Kündigung zum 30.04. und weise daraufhin, dass ich seit 01.05. keine
Zahlungen mehr veranlasst habe.
Nach intensiver Korrespondenz verwehren Sie mir bis zuletzt eine außerordentliche
Kündigung, obwohl Ihnen folgende Attestate vorliegen:
Sport-/Fitnessunfähigkeitsbescheinigung 11.04.-11.05. von Dr. Munz (Facharzt für
Orthopädie) vom 11.04.
Diagnose von Heilmittelverordnung vom 11.04.
Ärztliches Attest / Fitnessunfähigkeitsbescheinigung 22.04.-30.06. von G. Schmitt
(Facharzt für Orthopädie) vom 22.04.
Arztbericht über Nukleotomie et Sequestrektomie in Höhe LW5/S1 aus dem Vivantes
Klinikum Neukölln vom 10.05.
Attest /Fitnessunfähigkeitsbescheinigung bis 31.12. von Dr. Riedemann (Arzt für Allgemeinmedizin u. Chirotherapie) vom 05.06.
Aufenthaltsbescheinigung aus dem Vivantes Rehabilitationszentrum 16.05.-05.06.
Ärztlicher Kurzbrief aus dem Vivantes Rehabilitationszentrum vom 04.06.
(Seit 22.04. bis heute fortwährende) Krankschreibung vom orthos med. Versorgungszentrum (Fachärzte für Orthopädie, Sportmedizin) vom 05.06.
Bescheinigung von Dr. med J. Wied / Dr. med K. Moeller / Katrin Haenselt-Beilfuß / Dr. med C. Gill, Fachärzte für Orthopädie, dass aus medizinisch fachorthopädischer Sicht meine Teilnahme am Fitnesstraining seit dem 22.04. und bis auf Weiteres nicht zu empfehlen ist, auch in Teilbereichen nicht.
In meinem Schreiben vom 28.05. kündige ich an, ich würde eine Ruhezeit in Anspruch nehmen vom 01.05. bis 31.10., sollten Sie mir weiterhin eine außerordentliche Kündigung begründet verwehren. Meine Vertragslaufzeit würde sich damit bis 31.12. verlängern. Während der Ruhezeitmonate würde ich mit den Beitragszahlungen aussetzen. Die Monate November/Dezember wären dann wieder beitragspflichtig. Ihre Mahnung vom 23.06. würde ich demnach ignorieren.
Mit Ihrem Schreiben vom 30.06. teilen Sie mir mit, dass Sie nach erneuter Prüfung der o.g. Nachweise keine außerordentliche Kündigung akzeptieren können und dass „die Prüfung einer außerordentlichen Kündigung eine Kulanzentscheidung“ Ihrerseits sei, sie allerdings laut der Ihnen vorliegenden Nachweise „keine dauerhafte Erkrankung“ erkennen können. Für die Gewährung einer Ruhezeit sei ein ausgeglichenes Kundenkonto Voraussetzung.
In meinem Schreiben vom 15.07. bitte ich Sie eine Ruhezeit ab 01.05 zu akzeptieren und Ihre Mahnung vom 23.06. über die Mai und Juni-Gebühren zurückzuziehen. Ich verweise u.a. darauf, dass ich Ihr erstes Ruhezeitangebot vom 21.04. zu keiner Zeit aktiv abgelehnt habe, lediglich solange nicht darauf eingegangen bin, wie nicht abklärend über meine außerordentliche Kündigung entschieden wurde.
Bis heute habe ich seit Ihrem Schreiben vom 07.07. nichts Schriftliches mehr von Ihnen erhalten. In dem Schreiben weisen Sie darauf hin, dass die Gewährung einer Ruhezeit nicht mehr erfolgen kann, da mein Vertrag zum 30.08. beendet ist.
Bislang habe ich (wie Ihnen zuletzt am 28.06. mitgeteilt) davon abgesehen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Da Sie mir allerdings jetzt nicht einmal eine Ruhezeit ab 01.05. gewährt haben – auch nicht unter Hinzuziehung des General Managers meines Vitalclubs und nach mehreren Telefonaten mit Ihrer Kunden-Hotline – ziehe ich eine nachträgliche Prüfung auf Rechtsmäßigkeit wieder in Erwägung...
Unter Umständen lasse ich mich „beschwichtigen“, wenn Sie den Betrag von 153,26 EUR auf mein auf Seite 1 angegebenes Konto zurück überweisen und die Angelegenheit damit für erledigt erklären.
Bitte antworten Sie auf dieses Schreiben!