AGB Telekommunikationsdienstleister


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Abgeschickt von Jung am 03 August, 2008 um 00:14:49

Ist folgende AGB Klausel wirksam?
"Der Kunde kann Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von acht Wochen nach Zugang
der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung geltend machen. Das
Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung."




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