Abgeschickt von B. Wagner am 04 August, 2008 um 19:15:10
Guten Tag!
Ich habe von dem BGH-Urteil wie oben näher bezeichnet gelesen. Auch ich habe solch einen teil-unwirksamen Vertrag im vergangenen Jahr unterschrieben.
Aus unterschiedlichsten Gründen würde ich diesen Vertrag gern kurzfristig kündigen, möchte aber nicht die Geräte bei dem Unternehmen kaufen sondern möglichst kostenfrei aus dem Vertrag scheiden.
Gibt es aufgrund des Gerichtsurteils dafür eine Möglichkeit?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
B. Wagner