Abgeschickt von leserin am 05 August, 2008 um 12:15:37:
Antwort auf: Re: Stromrechnung von 2001--> jetzt Gerichtsvollzieher von Eva am 04 August, 2008 um 15:20:02:
das klingt ja nicht schön.
also ich bin nur laie, würde aber mal sagen, dass die forderung nicht gerechtfertigt ist, wenn er nur 3 monate dort war und 3 jahre gefordert werden.
ich würde jetzt mal raten, dass die vorhergehenden briefe der bruder mit dem gleichen nachnamen an der alten adresse erhalten hat und sie deswegen nicht als unzustellbar zurückgingen? das kann natürlich weger der GVZ noch das amtsgericht wissen. der GVZ müsste Ihnen zur vollstreckung einen vollstreckungstitel vorgelegt haben.
gegen den müssten Sie angehen, bei 1500euro lohnt sich fast der weg zum anwalt.. wenn das einkommen niedrig genug ist, gibt es auch prozesskostenbeihilfe