Abgeschickt von leserin am 05 August, 2008 um 12:23:00:
Antwort auf: Re: Stromrechnung von 2001--> jetzt Gerichtsvollzieher von leserin am 05 August, 2008 um 12:15:37:
natürlich kann man auch immer (falls es das familiäre verhältnis zulässt) mit dem bruder reden, ob er sich nicht an einer rückzahlung beteiligen "möchte"...da er ja scheinbar die kosten verursacht hat.
das ist dann evtl für alle stressfreier und wahrscheinlich auch weniger kostenintensiv für den bruder, als wenn dann neue verfahren und mahnbescheide gegen ihn beantragt würden.
wenn er "möchte" ist ein schriftstück darüber sicher nicht von nachteil :)