Mietrecht - Betriebskostenabrechnung


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Abgeschickt von Heidi am 05 August, 2008 um 18:48:35

hallo,

wie lang ist die widerspruchsfrist für betriebskostenabrechnung?
die abrechnung für 2005/2006 habe ich am 20.08.2007 erhalten. die für das folgejahr wurde kurzfristig zugesagt, liegt aber bis jetzt nicht vor.
bei der vorliegenden gibt es undurchsichtige aufstellungen und ich hatte gehofft, bei der nächsten klarheit zu bekommen.
da die folgeabrechnung noch gestellt ist meine frage, ob ich die erste noch beanstanden kann?

lg



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