Abgeschickt von leserin am 06 August, 2008 um 12:13:27:
Antwort auf: ebay von Panitz am 05 August, 2008 um 15:20:24:
die gebühren bekommt man wieder wenn ein verkauf nicht zu stande gekommen ist.:)
ob man wegen beleidigung vom kaufvertrag zurücktreten darf weiss ich leider nicht ... aber ich würde mich mit diesem posting nochmal in das forum der erwähnten auktionsplattform gesellen. die leutedort haben meist mehr erfahrung mit solchen problemen und sind idr auch sehr hilfreich :)