Lärmbelästigung sowie Geruchsbelästigung


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Abgeschickt von Ch.Emmrich am 10 August, 2008 um 02:44:40

Wir besitzen ein Haus mit Gartengrundstück. Zu unserer rechten grenzt nur mit einem Zaun abgeteilt der Nachbar. Dieser hat direktam Zaun von noch nicht mal einem Meter Abstand eine Gartenhütte mit einem gemauerten Grill im Garten stehen. Daneben noch ein Schwimmbecken mit Pumpe die die ganze Nacht läuft. Nachts (gerade jetzt im Sommer) kann man kein Fenster öffnen da der Grill nicht nur zum Grillen sondern auch um Holz zu verbrennen genutzt wird(Der Rauch zieht direkt in meine Wohnung. Party wird in der Hütte gefeiert wo man natürlich durch den Holzboden auch das getrampel der Füsse hören kann.Sie müssen sich das so vorstellen mein Schlafzimmerfenster ist gerade mal ca. 3m vom Zaun und der Hütte mit dem Grill entfernt und ich krieg immer die volle Ladung dazu noch die Pumpe die die ganze Nacht läuft. Meine Frage ist das zulässig eine Hütte die ausschließlich zum Feiern genutzt wird so dicht an die Grenze zu bauen.Der Lärm der Pumpe nervt sowie der Gestank und der Rauch des Grills. Reden hat bei den Nachbarn keinen Wert.Das habe ich schon versucht.Das wird alles ignoriert. Was kann ich ausrichten?





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