Abgeschickt von Momotive am 11 August, 2008 um 21:04:45
Nach dem Tod unseres geschiedenen Vaters haben wir Kinder aufgrund einer nicht allzu großen Verschuldung das Erbe abgelehnt. Nach über einem halben Jahr hat niemand Anspruch auf sein Auto erhoben. Aufgrund von Platzmangel können wir das Auto nicht länger unterbringen, haben wir das Recht es zu verkaufen, oder wie können wir sonst damit verfahren? Können wir es ohne Erbschein ummelden, und falls nicht, gibt es eine andere Option das Fahrzeug zu veräußern?