Abgeschickt von Olli am 12 August, 2008 um 13:03:49:
Antwort auf: § 77 VwVG NRW - Verwaltungsgebühr von Dagmar Kaden am 11 August, 2008 um 13:21:16:
"Beseitgung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit abgeschleppt."
Das sollte doch wohl reichen, oder wäre Dir die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und danach ein Unfall, lieber gewesen?
Übrigens, den Betrag kannst Du Dir vom Vandalen, als erlittenen Schaden, zurückholen.