Jubiläumszuwendung


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Abgeschickt von Christmann Rainer am 12 August, 2008 um 16:33:04

Meine Frau hatte durch Zufall im Juni 2008 festgestellt, dass sie bereits im Juli 2007 ihr 25-jähriges Dienstjubiläum (öffentlicher Dienst) begangen hat. Durch Erziehungsurlaube bzw. unbezahlten Urlaubs hatte meine Frau den Termin schlichtweg nicht in ihrer "Wiedervorlage". Der Arbeitgeber hat sich daraufhin schriftlich dazu bekannt, dass durch eine Datenpanne der Termin versäumt wurde. Gleichfalls lehnt er die Zahlung der Jubiläumszuwendung von 350,00 EUR ab. Begründung die Ausschlussfrist des § 37 TVöD, wonach Ansprüche des Arbeitnehmers innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend zu machen sind. Fällt ein offensichtlicher Fehler des Arbeitgebers unter die Ausschlussklausel und würde eine Klage Erfolg bringen??



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