Abgeschickt von Dominic am 13 August, 2008 um 19:16:04:
Mein Vertrag lautet wörtlich:
"Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann bei Einhaltung einer Frist von 2 Monaten, erstmals zum 1.11.2007 und danach jeweils zum 28. Februar und 30. September eines Kalenderjahres, nur schriftlich gekündigt werden."
Sind die zweimonatige Frist bzw. die beiden festen Kündigungstermine rechtswirksam? Wenn nein, darf ich jederzeit mit 1 bzw. 2 Monaten Frist kündigen oder kann ich auch mit einem Frist auf die Termine kündigen?
Danke & Gruß,
Dominic