Abgeschickt von Leser am 13 August, 2008 um 20:50:09:
Antwort auf: Re: Schließung Kinderspielplatz von Askaj am 13 August, 2008 um 14:35:22:
Wenn die Eigentümerversammlung damals den Bau des Spielplatzes beschlossen und bezahlt hat, kann er auch nur mit der Zustimmung der Eigentümerversammlung wieder entfernt werden.Je nach Satzung muß dieser Beschluss sogar einstimmig gefasst werden, evtl 2/3 Mehrheit.
Es kann aber auch sein, dass der Spielplatz noch nach Auflage für die damalige Baugenehmigung gebaut werden mußte. Ich würde mich auch an das Bauamt wenden, um das zu klären.