Abgeschickt von Tia am 19 August, 2008 um 21:13:18:
Antwort auf: Re: Rückerstattungsanspruch von DR am 28 Juni, 2008 um 19:35:17:
Hallo,
die Aufhebung der ZwVerw durch die Rücknahme des Antrags etwa 8 Wochen vor dem Termin der Zwangsversteigerung. Nach dem Zuschlag Eigentümerwechsel. Der ZwVerwalter nimmt die weiteren Mieten an. Die Rückerstattung lehnt er ab.