Abgeschickt von 00garnix am 19 August, 2008 um 22:10:34
Hallo,
wir haben in der Firma einen Lieferwagen mit Anhänger, mit dem wir unsere eigenen Waren zum Kunden fahren (Handel und Maschinenbau) Es werden nur ca. 15.000 km/Jahr von ca. 6 versch. MA gefahren. Wir haben einen Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe.
Bei einer Verkehrskontrolle bekam ich jetzt eine Anzeige, weil ich keine Bescheinigung nach § 20 Abs. 1 der nationalen Fahrpersonalverordnung mitgeführt habe.
Frage 1: muß tatsächlich jede Fa., die ein Fahrzeug mit Fahrtenschreiber hat für jeden gelegentlichen Fahrer vorher dieses Formular ausfüllen? Oder gibt es da Ausnahmen für Werkverkehr oder ähnliches.
Frage 2: Lt. Polizei erwartet mich eine Strafe von ca. 150 Euro. Bekomme ich da Punkt und wie viele? Stand derzeit glücklicherweise 0.
Besten Dank schon mal.