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Abgeschickt von winni am 20 August, 2008 um 09:11:24

Nachzahlung beim Pflegegeld
Ab wann wird das Pflegegeld berechnet

Habe mehrere jahre versucht über Arge und sozi Mehrbedarf zu bekommen. Nach langem hin und her began über Prozesskostenhilfe eine Klage und dort erfuhr ich das ab 1.8.06 für mein sohn 17% bekommen sollte. (seit 1 jahr läuft das verfahren) mein sohn hatt seit 2005 ein Schw.behindertn Ausweiß mit 80% G H und begleitung. FRAGE: Erhalte ich dann Nachzahlung vom 1.8.06 an? Im Herbst die entscheidung

Vor 2 jahren und 8 monaten hatte ich denn ersten Antrag für Pflegegeld Stufe 1 gemacht, da mein sohn ständig Anleitung Beobachtung und teileiwse übernahme braucht. Das erste verfahren wurde mit ablehnung abgeschlossen (wusste nicht das ich Prozesskosten beantragen konnte) Auf Rat vom SG wurde gesagt ich soll sofort wieder ein Antrag stellen wegen Gesetzes änderung und dieser läuft seit 1 jahr und 8 monaten. Auch hier wurde von der KK erst abgelehnt und die berufen sich auf dem Gutachter der schon im ersten Antrag meinte das keine Pflegestufe zusteht. Nun glaube ich das ich diesmal glück habe, denn der selbe MDK meinte es wäre eine verschlechterung da . FRAGE: wenn mir nun doch PG zusteht, erhalte ich dann für die gesammte zeit eine Nachzahlung? also vom 1 Antrag an?

mein rechtsanwalt will oder kann nicht antworten



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