Abgeschickt von sabine am 24 August, 2008 um 10:46:38
folgender sachverhalt: zwei personen möchten eine wohnung mieten. die beiden und der vermieter werden sich mündlich einig. tags darauf kommt der vater einer der beiden personen zur besichtung, bemängelt die mietsache, beleidigt den vermieter aufs gröbste. es folgen telefonate, in denen dem vermieter mitgeteilt wird man würde ihm "anwälte auf den hals hetzen" (die wohnung wird 2 tage später bezugsfertig da die handwerker nicht fertig werden). nun befürchtet der vermieter - vermutlich zu recht - daß dieses mietverhältnis von dauer-ärger überschattet ist und möchte vom vertrag zurück treten. wie vorgehen?