Abgeschickt von Franz Peter Zantis am 28 August, 2008 um 16:25:28
In einem Familienrechtsstreit wurde ein Dokument von einem Amt abgegeben, dass nachweisbar in nicht unerheblichem Umfang Unwahrheiten enthält. Dieses Dokument könnte Einfluss auf die richterliche Entscheidung haben. Die unwahren Behauptungen können dadurch zustande gekommen sein, dass sie entgegengenommen aber nicht hinterfragt wurden - oder auch vorsätzlich um den Gerichtsprozess zu beeinflussen.
Frage: ist das dann Falschbeurkundung?