Abgeschickt von tina am 29 August, 2008 um 15:10:29:
vielleicht weiss ja jemand.
ich hatte im juni einen anwalt bezahlt und eine beratung bekommen. abgeschlossen (er konnte/wollte nichts machen) war alles am 23.6.
ich beauftragte einen anderen anwalt der die sache zu meiner zufriedenheit regelte.
im august bat ich anwalt nr 1 um eine rechnung und bekam eine "für meine rechtsberatung vom 6.6.2008 bis heute" (also mitte august)
ist das korrekt so? die beratung fand ja nur vom 6.6.-23.6. statt danach war (bis zur anfrage nach der rechung) kein kontakt und schon gar keine beratung.
auf nachfrage wurde ich angemault dass er keine zeit für meine wünsche hätte (ich hatte gefragt ob es möglich sei denbaratungszeitraum anzupassen) und das so korrekt ist. für die verrechnung mit dem streitpartner wäre es aber wichtig dass ich nicht parallel 2 anwälte hatte :(
ist es wirklich mein fehler ncht früher nach einer rechnung gefragt zu haben .. hätte ich nie gefragt, hätte er es ja nie abgerechnet ..oder so ..:(