Abgeschickt von pösel manfred am 01 September, 2008 um 19:47:53
Wie ist zu verfahren, wenn das Gericht die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers aufhebt? Der Kläger will zum mündlichen Termin einen Bevollmächtigten schicken, der nicht in der Lage ist, zum Sachverhalt Auskünfte zu erteilen. Jedoch ist er instruiert "Vergleiche ggf. mit Widerrufsvorbehalt abzuschließen".