Prüfungsanfechtung


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Abgeschickt von David Loga am 02 September, 2008 um 12:29:34

Hallo,
ich bräuchte etwas Beratung im Prüfungsrecht.
Ich bin Schüler der 10.Klasse an einem Gymnasium in NRW und ich habe am Freitag, den 8. August meine Nachprüfung in Chemie absolviert. Ich war eigentlich gut vorbereitet und mir auch sicher das ich die Prüfung schaffe. Während der Prüfung habe ich aber einige Fragen nicht richtig verstanden und konnte sie dementsprechend auch nicht gut beantwortet. Im Nachhinein ist mir klar wie das zustande kommt.Ich hatte an dem Morgen starke allergische Beschwerden (unter anderem in Form von Asthma) und habe darauf hin meine Medikamente genommen. Nun sind meine Eltern und ich, sowie meine Ärzte uns relativ sicher das die eingenommen Medikamente (auch Antihistaminika) meine Leistung beeinträchtigt haben.
Jetzt werden sie natürlich fragen warum ich nicht vorher gesagt habe das es mir nicht gut geht.Zum einen habe ich meine Medikamente genommen damit es mir besser geht und ich für die Prüfung fit bin und zum anderen ist es für mich als chronisch kranken ja völlig normal meine Medikamente einzunehmen und ich war mir deshalb in dem Moment überhaupt nicht über mögliche Nebenwirkungen bewusst.Nun haben wir Widerspruch eingereicht und haben ähnlich argumentiert.Zudem liegt ein Attest meines Hausarztes sowie ein "Gutachten" eines Allergologen bei.Leider wurden wir heute schriftlich informiert das unser Widerspruch abgelehnt wurde.Unter anderem sei eine Allergie keine Krankheit im eigentlichen Sinne und wir hätten uns nur auf die Krankheit, aber nicht auf den Prüfungsinhalt bezogen. Das Problem, welches wir dem Sachbearbeiter der Bezirksregierung auch schon geschildert hatten, war nur das man uns die Akteneinsicht verwehrte und wir somit inhaltlich natürlich nichts zur Prüfung sagen konnten. Außerdem wurden weiterhin eine Formfehler seitens der Schule gemacht. Zudem hätte eigentlich eine pädagogische Versetzung stattfinden müssen, da ich einen Notendurchschnitt von 2,8 habe und mir von fast allen Fachlehrern eine gute Prognose für die Oberstufe gegeben wurde.
Jetzt ein paar Fragen...Wie sieht die Rechtslage bei nachträglichen Attesten aus? Wie stehen die Chancen bei einem Prozess? Das Problem ist das ich ja eigentlich Anspruch auf Rechtsschutz hätte, ich aber erst 17 bin und deshalb alleine nichts unternehmen kann, was meine Lage verschlechtert.Das Problem ist, wie gesagt, dass alles ziemlich schnell geschehen muss da ich ja momentan noch in der 10 anstatt der Oberstufe bin. Ich hoffe man kann mir ein wenig Beratung liefern.
Ich bitte um möglichst schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
David Loga




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