Abgeschickt von Wolfgang Habermann am 14 Februar, 2009 um 20:24:05
Antwort auf: Zeugenaussage von Günter am 23 November, 2008 um 13:54:47:
: Hallo
: Meine Tochter (16Jahre) hat eine Vorladung zur Zeugenaussage bei der Polizei bekommen.
: Wegen Fahrlässiger Körperverletzung.
: Muss sie zur Anhörung erscheinen, oder hat sie das Recht sich zu weigern.
: Gruß Günter
Sie muss erscheinen.
Sie muss allerdings keine Ausage machen, ausser Personalien.
WH