Re: Frage


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Abgeschickt von Mag. am 06 September, 2008 um 13:54:43:

Antwort auf: Frage von chrisibachl am 05 September, 2008 um 19:33:16:

Es liegt hier m.E. ein Kauf (kein Tausch) vor, denn: Anders als beim Kauf besteht beim Tausch die Gegenleistung für einen hingegebenen Gegenstand nicht in Geld, sondern in anderen Vermögens- oder sonstigen Werten. Der Annahme eines Tausches steht nicht entgegen, daß die Differenz zwischen den beiderseitigen Leistungen in Geld ausgeglichen wird; ist jedoch die Geldzahlung das Entscheidende (z.B. bei Anrechnung eines in Zahlung genommenen Autos auf den Kaufpreis für einen neuen Pkw), so liegt Kauf mit teilweise Annahme an Erfüllungs statt vor. Der Unterschied ist aber rechtlich nicht von Bedeutung, da auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf (z.B. Gewährleistung) entsprechend anzuwenden sind (§ 480 BGB).




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