Unterhaltspflicht für die Mutter


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Abgeschickt von Linda am 10 September, 2008 um 16:45:34:

Meine Schwester lebt im Seniorenheim und bekommt einen Teil ihrer Heimkosten vom Sozialamt finanziert. Meine Schwester hat ihr Vermögen auf ihren Lebensgefährten übertragen, der verstorben ist. Jetzt führt smeine Schwester einen Prozess gegen die Erben/Geschwister des Verstorbenen. Meine Schwester wird nun vom Sozialamt gezwungen, einem Vergleich zuzustimmen, bei dem sie die Hälfte ihres Vermögens zurückbekommt. Die andere Hälfte geht dadurch verloren. Kann das Sozialamt von meiner Nichte Unterhalt für meine Schwester fordern. Die Nichte ist immer Hausfrau gewesen und hat kein Einkommen. Ihr Erbe ist auch in dem Geld enthalten. Danke für jede Antwort. Linda



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