Re: Gewährleistungsanspruch nach Umzug in die Schweiz


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Abgeschickt von leserin am 15 September, 2008 um 17:51:59:

Antwort auf: Gewährleistungsanspruch nach Umzug in die Schweiz von Elke am 04 September, 2008 um 17:28:13:

weigert sich der händler den defekt zu beheben?

(wir hatten einen ähnlichen fall. der defekt wurde zwar behoben, allerdings schloss der händler -auch internet- in seiner auktion einen versand ins ausland aus...wir mussten die zusätzlichen portokosten zahlen)

grüsse aus der schweiz ;)




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