Abgeschickt von leserin am 15 September, 2008 um 17:51:59:
Antwort auf: Gewährleistungsanspruch nach Umzug in die Schweiz von Elke am 04 September, 2008 um 17:28:13:
weigert sich der händler den defekt zu beheben?
(wir hatten einen ähnlichen fall. der defekt wurde zwar behoben, allerdings schloss der händler -auch internet- in seiner auktion einen versand ins ausland aus...wir mussten die zusätzlichen portokosten zahlen)
grüsse aus der schweiz ;)